CMS CoP15: Neue internationale Schutzabkommen für Hammer- und Fuchshaie

Auf der CMS CoP15 in Brasilien wurden weitreichende Schutzmaßnahmen für Fuchshaie sowie Große und Bogenstirn-Hammerhaie (Anhang I) beschlossen.

Sharky3. April 2026
Pazifischer Fuchshai Alopias pelagicus springt aus dem Wasser

Auf der 15. Vertragsstaatenkonferenz (CoP15) der Bonner Konvention (CMS) in Brasilien haben die Regierungen neue, weitreichende Schutzmaßnahmen für mehrere stark gefährdete Haiarten beschlossen. Im Fokus stehen Fuchshaie sowie Große und Bogenstirn-Hammerhaie.

Die Ende März in Campo Grande getroffenen Entscheidungen sehen unter anderem neue Listungen im Anhang I der Konvention zur Erhaltung wandernder wild lebender Tierarten (CMS) vor. Davon betroffen sind nun alle drei Arten der Fuchshaie (Gemeiner Fuchshai, Pazifischer Fuchshai und Großaugen-Fuchshai) sowie der Bogenstirn-Hammerhai und der Große Hammerhai.

Strenger Schutz durch Anhang I

Die Aufnahme in den Anhang I verpflichtet die Vertragsstaaten zur Umsetzung strenger nationaler Schutzmaßnahmen. Dies beinhaltet ein absolutes Fangverbot für die gelisteten Arten sowie die übergreifende Verpflichtung, die vom Menschen verursachte Sterblichkeit im gesamten Verbreitungsgebiet der Tiere drastisch zu reduzieren.

Sowohl Bogenstirn-Hammerhaie als auch Große Hammerhaie werden auf der Roten Liste der Weltnaturschutzunion (IUCN) bereits als „vom Aussterben bedroht“ (Critically Endangered) geführt. Die verschiedenen Fuchshai-Arten gelten als „gefährdet“ bis „stark gefährdet“. Da es sich um wandernde, grenzüberschreitende Arten handelt, die von der Fischerei oft als Zielart oder Beifang – im Falle von Hammerhaien insbesondere für den illegalen Handel mit Flossen – gefangen werden, gilt eine internationale Zusammenarbeit als zwingend erforderlich für den Erhalt der Populationen.

Forderung nach konsequenter Umsetzung

Tierschutz- und Umweltverbände begrüßen die neuen Abkommen. Dana Tricarico vom Global Shark Conservation Team der Wildlife Conservation Society (WCS) betonte, dass die Entscheidung den Ernst der Lage widerspiegele: „Ikonische Meereswanderer wie große Hammerhaie und Fuchshaie, die bereits von der IUCN als vom Aussterben bedroht eingestuft sind, sollten vollständig geschützt werden.“

Tricarico unterstrich zudem, dass diese bedrohten Haiarten die gleiche Aufmerksamkeit und den gleichen Schutz erhalten müssten wie Meeresschildkröten oder Delfine. Der tatsächliche Erfolg der Listung hänge nun jedoch maßgeblich davon ab, wie schnell und effektiv die einzelnen Länder diese neuen Verpflichtungen auf nationaler Ebene umsetzen.

Anhang II-Listung für den Patagonischen Glatthai

Neben den Entscheidungen zu Anhang I einigten sich die Regierungen zudem auf die Aufnahme des Patagonischen Glatthais (Mustelus schmitti) in den Anhang II der Konvention, welcher die internationale Kooperation beim Bestandsmanagement fördern soll.

Diese Art ist im Südwestatlantik vor den Küsten Argentiniens, Uruguays und Brasiliens endemisch und wird insbesondere in der handwerklichen Fischerei stark befischt. Laut Angaben der WCS sind die Populationen des Patagonischen Glatthais in den letzten drei Generationen um über 80 Prozent eingebrochen, weshalb die Art mittlerweile ebenfalls als „vom Aussterben bedroht“ eingestuft wird. Ein koordiniertes Management soll nun eine weitere Überfischung verhindern.

Quellen

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