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38-jährige Schwimmerin stirbt bei Haiangriff vor Saint-Martin

Eine 38-Jährige starb am 10. Dezember 2020 vor Saint-Martin. Update 2026: Staat und Collectivité müssen Entschädigung leisten; der Aussetzungsantrag scheiterte.

Ronny K10. Dezember 2020
Tigerhai schwimmt über dem Meeresboden
Tigerhai, Symbolbild. Auf 2:1 beschnitten. © Kris-Mikael Krister, CC BY 4.0, iNaturalist.

Dieser Artikel erschien am 10. Dezember 2020 und wurde am 6. Oktober 2026 aktualisiert.

Am 10. Dezember 2020 starb eine 38-jährige Frau bei einem Haiangriff in der Baie Orientale auf der französischen Seite von Saint-Martin. Sie war vor dem Strand schwimmen gegangen. Der damalige Bericht von SoualigaPost meldete ihren Tod und eine schwere Verletzung am Bein.

Update vom 6. Oktober 2026

Fast sechs Jahre nach dem tödlichen Angriff berichtet SoualigaPost über die gerichtliche Aufarbeitung. Das Verwaltungsgericht Saint-Martin verurteilte den französischen Staat und die Collectivité am 21. Mai 2026 zur gemeinsamen Zahlung von Entschädigungen. Die zugesprochenen Beträge summieren sich auf 82.800 Euro, zuzüglich Zinsen; laut Lokalbericht kommen 3.000 Euro Verfahrenskosten hinzu. Gefordert waren 268.000 Euro.

Nach SoualigaPost sah das Gericht Versäumnisse bei Information und Schutz der Badenden. Auch der Schwimmerin rechnete es einen Anteil zu: Die Haftung von Staat und Collectivité wurde um zehn Prozent vermindert. Das sind Feststellungen des Gerichts, keine Erklärung des Verhaltens des Hais.

Der Innenminister beantragte, die Vollziehung des Urteils gegenüber dem Staat auszusetzen. Die Gerichtsentscheidung vom 14. September 2026 weist diesen Antrag zurück: Ein drohender endgültiger Verlust der ausgezahlten Beträge sei nicht ausreichend belegt. Damit wurde die Aussetzung abgelehnt; über die Berufung in der Hauptsache entscheidet diese Anordnung nicht.

Der Angriff vom 10. Dezember 2020

Gendarmen und Feuerwehr kamen zum Strand; der Bereich wurde abgesichert. Die Collectivité untersagte daraufhin für zunächst 48 Stunden das Schwimmen und Wassersportaktivitäten entlang der Küste. Diese Maßnahmen beziehen sich auf Dezember 2020, nicht auf eine heutige Strandsperrung.

Die genaue Haiart war im ersten Bericht noch offen. Eine Autopsie sollte klären, welches Tier die Frau angegriffen hatte. Die spätere Gerichtsentscheidung bezeichnet den Vorfall als Angriff eines Tigerhais (Galeocerdo cuvier).

Tigerhai schwimmt über dem Meeresboden
Tigerhai, Symbolbild. Auf 2:1 beschnitten. © Kris-Mikael Krister, CC BY 4.0, iNaturalist.

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