Das Europäische Parlament hat am 15. September 2026 einer Vereinbarung zur Übernahme internationaler Fischereischutzmaßnahmen in EU-Recht zugestimmt. Der angenommene Text gehört zum Gesetzgebungsverfahren 2025/0106(COD). Es votierten 559 Abgeordnete dafür, 48 dagegen; 62 enthielten sich.
Schutz für Walhaie und Mobuliden
Das Paket soll die Auswirkungen der Fischerei auf Meeresökosysteme und bedrohte Arten verringern, die nicht gezielt befischt werden. Dazu zählen Walhaie, Rochen aus der Familie der Mobuliden und Meeresschildkröten.
Für die Fischerei im Zuständigkeitsbereich der Internationalen Kommission für die Erhaltung der Thunfischbestände im Atlantik (ICCAT) beschreibt EFE unter anderem Verbote, gefangene Walhaie an Bord zu behalten, auf andere Schiffe umzuladen oder anzulanden. Auch für Mobuliden sind Schutzbestimmungen vorgesehen.
Internationale Regeln in europäisches Recht übertragen
Die Vereinbarung betrifft Maßnahmen von sechs regionalen Fischereiorganisationen. Neben dem Artenschutz geht es um Kontrollvorgaben und verständlichere Regeln für die Fischerei. Berichterstatter Thomas Bajada betont laut EFE, dass die Wirksamkeit internationaler Vorgaben von ihrer tatsächlichen Durchsetzung abhängt.
Parlamentsbeschluss und Inkrafttreten sind getrennte Schritte
Mit dem Votum liegt die Zustimmung des Parlaments vor. Daraus allein folgt noch kein Inkrafttreten der neuen Verordnung. Die am 16. September abrufbare Verfahrensübersicht enthielt noch nicht alle jüngsten Schritte und führte weiterhin einen älteren Bearbeitungsstand. Ein verbindlicher Termin für das Inkrafttreten lässt sich daraus derzeit nicht ableiten.


