Auf dem offenen Nordpazifik kontrollieren Staaten gemeinsam Fischereischiffe, die weit außerhalb nationaler Küstengewässer arbeiten. NOAA Fisheries berichtet, dass amerikanische Fischereikontrolleure ihre Einsätze für die Operation North Pacific Guard 2026 abgeschlossen haben. Dabei dokumentierten sie Verstöße gegen internationale Schutz- und Fischereiregeln, darunter auch Shark Finning.
Die Kontrolleure legten an Bord des kanadischen Küstenwachschiffs Sir Wilfrid Laurier mehr als 8.000 Seemeilen zurück. Das entspricht über 14.800 Kilometern. Während der Patrouille führten die internationalen Teams Dutzende Kontrollen und Durchsuchungen von Fischereischiffen durch.
Drei Arten von Verstößen im Mittelpunkt
Nach Angaben von NOAA wurden zahlreiche Verstöße gegen Erhaltungs- und Managementmaßnahmen festgestellt. Genannt werden Shark Finning, der Besitz gefährdeter Arten und ungenaue oder falsche Angaben zum Fang. Welche Arten betroffen waren und wie viele einzelne Fälle auf jede Kategorie entfielen, veröffentlicht die Behörde nicht.
Shark Finning bezeichnet das Abtrennen der wertvollen Flossen, während der übrige Körper des Hais häufig nicht vollständig angelandet wird. Diese Praxis erschwert Fangkontrollen und kann dazu führen, dass sehr viel mehr Haie getötet werden, als sich aus den angelandeten Körpern ablesen lässt.
Falsche Fangmeldungen sind weniger sichtbar, aber für das Management ebenso problematisch. Bestandsberechnungen, Fangquoten und Schutzmaßnahmen stützen sich auf die Angaben der Flotten. Werden Arten, Mengen oder Fangorte nicht korrekt gemeldet, entsteht ein verzerrtes Bild des tatsächlichen Fischereidrucks.
Kontrolle auf Hoher See braucht internationale Befugnisse
Außerhalb nationaler Hoheitsgewässer kann nicht ein einzelner Staat nach Belieben jedes Schiff kontrollieren. Die Teams nutzten deshalb Befugnisse aus internationalen Vereinbarungen. Die festgestellten möglichen Verstöße wurden vertraulich an die Flaggenstaaten der betroffenen Schiffe und an die zuständigen regionalen Fischereiorganisationen weitergeleitet.
Der Flaggenstaat ist das Land, unter dessen Flagge ein Schiff registriert ist. Er trägt eine zentrale Verantwortung für weitere Ermittlungen und mögliche Sanktionen. Regionale Fischereimanagementorganisationen können zusätzlich prüfen, ob gemeinsame Regeln für Fang, Dokumentation oder geschützte Arten verletzt wurden.
NOAA spricht deshalb von dokumentierten oder möglichen Verstößen, nicht von abgeschlossenen Strafverfahren. Der Bericht nennt weder verhängte Bußgelder noch Festnahmen oder endgültige Entscheidungen. Die Schiffskontrolle liefert Beweismaterial; die rechtliche Bewertung folgt in den jeweils zuständigen Verfahren.
Partner aus fünf Staaten und mehreren Behörden
An der Operation beteiligten sich neben dem NOAA Office of Law Enforcement das kanadische Fischereiministerium, die kanadische Küstenwache, die Royal Canadian Mounted Police und die US Coast Guard. Hinzu kamen die Fischereibehörde Japans und die Küstenwache der Republik Korea.
Diese Zusammensetzung ist kein symbolischer Zusatz. Hochseeflotten bewegen sich über riesige Entfernungen, wechseln Fanggebiete und laufen Häfen in verschiedenen Ländern an. Informationen aus einer Kontrolle können daher für mehrere Behörden, den Flaggenstaat und internationale Gremien zugleich relevant sein.
NOAA-Kontrolleure brachten nach Behördenangaben ihre besondere Erfahrung mit Fischereirecht, Fangdokumenten und der Identifizierung geschützter Arten ein. Das kanadische Schiff stellte zugleich die Plattform für die mehr als 8.000 Seemeilen lange Patrouille.
Das Foto zeigt eine Inventur – kein abgeschlossenes Urteil
Das von NOAA veröffentlichte Bild zeigt einen Kontrolleur bei der Inventur von Haiflossen auf einem unter ausländischer Flagge fahrenden Schiff. Auf dem Deck liegen zahlreiche abgetrennte Flossen und weitere Fangteile. Die Aufnahme dokumentiert die Kontrolle, erlaubt für sich allein aber keine Aussage darüber, welcher konkrete Verstoß später rechtlich bestätigt wird.
Auch die Haiarten lassen sich aus der Aufnahme nicht sicher bestimmen. NOAA nennt in der Meldung keine Artennamen. Deshalb wird der Beitrag nicht mit einer bestimmten Haiart verknüpft und trennt den sichtbaren Fang bewusst von der noch ausstehenden rechtlichen Einordnung.
Illegale Fischerei trifft Natur und legale Betriebe
Illegale, ungemeldete und unregulierte Fischerei wird international als IUU-Fischerei bezeichnet. Sie kann Bestände schneller abbauen, Beifang und Artenschutzprobleme verschärfen und die Datengrundlage für Fangregeln untergraben. Auf der Hohen See ist das Risiko besonders groß, weil Kontrollen aufwendig und die Entfernungen enorm sind.
Hinzu kommt ein wirtschaftlicher Effekt. Wer Quoten, Meldepflichten, Schutzbestimmungen und Vorgaben zum Umgang mit Haien einhält, trägt Kosten. Illegale Anbieter können diese Regeln umgehen und ihre Ware günstiger in die Lieferkette bringen. Dadurch geraten regelkonforme Fischereibetriebe und Händler ins Hintertreffen.
NOAA ordnet den Einsatz deshalb sowohl als Schutzmaßnahme für marine Ressourcen als auch als Beitrag zu faireren Märkten ein. Die Behörde verweist zudem auf den politischen Auftrag, illegal gefangene Meeresprodukte aus Lieferketten fernzuhalten und die Wettbewerbsfähigkeit der legalen US-Fischerei zu schützen.
Patrouillen schließen eine entscheidende Lücke
Hafeninspektionen und Handelskontrollen bleiben wichtig, setzen aber erst nach dem Fang an. Patrouillen auf See können Fanggerät, Arten, Mengen und Dokumente direkt dort vergleichen, wo die Fischerei stattfindet. Sie schaffen damit Belege, bevor Fang sortiert, umgeladen oder in internationale Lieferketten eingespeist wird.
Der aktuelle Bericht zeigt zugleich die Grenzen der öffentlichen Information. NOAA meldet eine lange Patrouille, Dutzende Kontrollen und mehrere Typen von Verstößen, hält Details zu Schiffen und laufenden Ermittlungen jedoch vertraulich. Ob aus den Feststellungen Sanktionen entstehen, entscheiden nun Flaggenstaaten und Fischereiorganisationen.
Für den Haischutz ist vor allem entscheidend, dass Finning und nicht gemeldete Fänge nicht nur auf dem Papier verboten sind. Erst Kontrollen, Beweissicherung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit machen Regeln auf der weit entfernten Hohen See tatsächlich durchsetzbar.

