In der Küstenstadt Piúma im brasilianischen Bundesstaat Espírito Santo hat die Brasiliens Bundespolizei am 21. August 2026 die Operation Conexão Oceano begonnen. Unterstützt von der Umweltbehörde Ibama vollstreckte sie vier Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschlüsse an Wohnadressen und weiteren Objekten, die mit der untersuchten Person in Verbindung stehen. Die Ermittlungen betreffen mutmaßliche Umweltstraftaten im Zusammenhang mit illegaler Fischerei und möglichem Schmuggel.
Ausgangspunkt ist eine Kontrolle des Ibama aus dem Jahr 2024. Damals beschlagnahmte die Behörde in Piúma rund 540 Kilogramm tiefgefrorene Haiflossen. Nach Angaben der Bundespolizei ergaben sich Hinweise auf eine unregelmäßige Lagerung und Vermarktung, darunter auch Flossen einer bedrohten Haiart. Um welche Art es sich handeln soll, teilte die Behörde nicht mit.
Die Spur führt zu einer Beschlagnahme von 2024
Der ursprüngliche Bericht von A Gazeta wurde am 13. September 2024 veröffentlicht und nennt Dienstag, den 10. September 2024, als Tag der Beschlagnahmung. Demnach war die Ware aus Santa Catarina nach Piúma geschickt worden, sollte dort verarbeitet und anschließend nach Asien exportiert werden. Diese Angaben erweitern die knappe aktuelle Mitteilung der Bundespolizei; sie sind Teil der Berichterstattung über die Vorgeschichte und noch kein abschließendes Ermittlungsergebnis.
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Mehr InformationenDie Ermittler prüfen außerdem, ob falsche Rechnungen oder andere unzutreffende Steuerunterlagen die Herkunft der Ware verschleiern sollten. Nach Darstellung der Bundespolizei deuten die bisher gesammelten Informationen auf eine bundesstaatenübergreifende Liefer- und Vertriebskette hin. Wer die Flossen geliefert oder abgenommen haben soll, wurde bislang nicht öffentlich benannt.
Vermögen bis 8,6 Millionen Real gesichert
Neben den Durchsuchungen ordnete die brasilianische Bundesjustiz vorläufige Vermögensmaßnahmen an. Finanzwerte wurden blockiert und bewegliche sowie unbewegliche Güter bis zu einer Gesamtsumme von 8,6 Millionen Real für nicht verfügbar erklärt. Eine solche Sicherungsmaßnahme ist kein Schuldspruch, sondern soll während des laufenden Verfahrens den Zugriff auf mögliche Vermögenswerte erhalten.
Bei den vier Durchsuchungen beschlagnahmten die Einsatzkräfte Mobiltelefone und Dokumente. Forensische Auswertungen sollen nun mögliche Empfänger der Ware, Mitwirkende und weitere Beteiligte der untersuchten Handelskette identifizieren. Festnahmen meldete die Bundespolizei in ihrer Veröffentlichung nicht.
Was belegt ist – und was offenbleibt
Belegt sind die frühere Beschlagnahme der rund 540 Kilogramm Flossen, die vier gerichtlichen Durchsuchungsbeschlüsse, die Sicherung von Geräten und Unterlagen sowie die Vermögensmaßnahmen. Noch offen sind dagegen die genaue Artenzusammensetzung der Ware, die Herkunft der Tiere, die beteiligten Fischereien und Unternehmen sowie die Frage, welche einzelnen Lieferungen gegen welche Vorschriften verstießen.
Aus 540 Kilogramm Flossen lässt sich ohne Angaben zu Arten, Größen, Verarbeitung und Zusammensetzung auch keine seriöse Zahl getöteter Haie ableiten. Ebenso beweist ein Flossenfund allein nicht, dass die Tiere auf See entflosst und ihre Körper anschließend über Bord geworfen wurden. Warum Finning und Flossenhandel getrennt betrachtet werden müssen, zeigt unsere Zusammenfassung einer globalen Handelsstudie.
Ermittlungen entlang der Lieferkette
Piúma liegt an der Küste des südwestlichen Atlantischen Ozean. Sollte sich der Verdacht einer Lieferkette über mehrere brasilianische Bundesstaaten bestätigen, müssen die Ermittler nicht nur den Lagerort betrachten. Entscheidend wären dann Fang und Anlandung, Transportpapiere, Verarbeitung, Verkauf und eine mögliche Ausfuhr.
Für Brasilien ist der Fall deshalb über die einzelne Beschlagnahme hinaus relevant: Ohne verlässliche Artbestimmung und nachvollziehbare Herkunft lässt sich kaum kontrollieren, ob bedrohte Arten betroffen sind oder Dokumente zu einer legalen Lieferung passen. Die Bundespolizei kündigte an, die Ermittlungen fortzusetzen und mögliche weitere Beteiligte zu identifizieren. Bis zum Abschluss gilt für die betroffene Person die Unschuldsvermutung.

