Sri Lanka plant lückenlose Rückverfolgung für gefangene Haie

Sri Lanka will jeden von Mehrtagesbooten gefangenen Hai vom Fangort bis zum Verbraucher erfassen, Exporte auf dem derzeitigen Niveau begrenzen und bis Ende 2026 einen neuen Managementplan vorlegen.

Sharky23. August 2026
Bunte Fischerboote auf dem Wasser vor Kalpitiya in Sri Lanka
Fischerboote in Kalpitiya, Sri Lanka. Foto: Kosala Bandara, CC BY 2.0, via Flickr; auf 2:1 zugeschnitten.

Sri Lanka will Haifänge aus der Mehrtagesfischerei künftig vom Fangort bis zum Endverbraucher nachvollziehbar machen. Das Fischereiministerium Sri Lankas veröffentlichte am 21. August 2026 die Ergebnisse einer Sitzung zur strengeren Steuerung der Haifischerei und des Handels mit Haiprodukten.

Das folgende Video der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen (FAO) zeigt sri-lankische Mehrtagesfischerboote und erläutert Ansätze für ein sichereres und effizienteres Flottendesign.

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Im Mittelpunkt stehen drei Vorhaben: ein systematisches Datensystem für Haie aus der Mehrtagesfischerei, eine Begrenzung der derzeitigen Exporte und ein von der Forschungsbehörde NARA koordinierter Managementplan bis Ende 2026. Der Daily Mirror berichtete einen Tag später über das Programm, nannte jedoch nicht alle drei Beschlüsse der offiziellen Mitteilung.

Drei Beschlüsse – aber noch keine neuen Fangquoten

  • Jeder von einem Mehrtagesboot gefangene Hai soll über ein geordnetes Datensystem vom Fangort bis zum letzten Verbraucher zurückverfolgt werden können.
  • Die Ausfuhr von Haiteilen und insbesondere lebenden Zierhaien soll nicht über das derzeitige Volumen hinauswachsen.
  • NARA soll gemeinsam mit Exporteuren und den zuständigen Behörden bis zum Jahresende einen umfassenden Managementplan ausarbeiten und vorlegen.

Die Ankündigung ist damit noch kein allgemeines Fangverbot und nennt auch keine neue Quote. Offen bleiben unter anderem der Starttermin des Rückverfolgungssystems, die technische Kennzeichnung einzelner Fänge, Kontrollen entlang der Lieferkette und Sanktionen bei falschen oder fehlenden Angaben.

Jeder Hai soll eine überprüfbare Herkunft erhalten

Nach Angaben des Ministeriums werden Haie in Sri Lankas Mehrtagesfischerei vor allem als Beifang gefangen. Ihre Körper werden dennoch wirtschaftlich genutzt. Genannt werden Exporte von Flossen, Kiemenprodukten, Kiefern und Häuten sowie von bestimmten lebenden Zierhaien. Einen Wert für die daraus erzielten Deviseneinnahmen nennt die Mitteilung nicht.

Eine durchgehende Rückverfolgbarkeit könnte Art, Fangort, Boot, Anlandung, Verarbeitung und Export miteinander verbinden. Das wäre besonders wichtig, wenn geschützte Arten äußerlich ähnlichen, legal handelbaren Arten gegenüberstehen oder verarbeitete Produkte später kaum noch sicher zu bestimmen sind.

Wie konkret dieses Problem ist, zeigte im Juni 2026 die bereits dokumentierte Beschlagnahmung von mehr als 220 Kilogramm Fuchshai in Negombo. Der Fall betraf eine Artengruppe, deren Exemplare als Fang in Sri Lanka nicht behalten oder angelandet werden dürfen. Eine funktionierende Lieferkettendokumentation könnte solche Fälle früher sichtbar machen, ersetzt aber keine Kontrollen und verlässliche Artbestimmung.

Exporte sollen nicht weiter wachsen – die Ausgangsmenge fehlt

Besonders ungewöhnlich ist der Beschluss, die Ausfuhr von Haiteilen und lebenden Zierhaien auf dem derzeitigen Niveau einzufrieren. Das ist kein Exportverbot: Legale Ausfuhren sollen weiter möglich bleiben, aber nicht zunehmen. Welche Menge als Ausgangswert gilt und ob einzelne Produkte oder Arten getrennte Obergrenzen erhalten, wurde noch nicht veröffentlicht.

Ohne eine klar definierte Basis lässt sich später nur schwer messen, ob die Begrenzung eingehalten wird. Ebenso offen ist, ob sie durch eine verbindliche Verordnung, über Exportgenehmigungen oder zunächst nur administrativ umgesetzt werden soll. Vertreter des Fischereiexportverbands nahmen an der Sitzung teil und sollen auch in die weitere Planung einbezogen werden.

Ein Aktionsplan für 2025–2030 liegt bereits vor

Die neue Ankündigung beginnt nicht bei null. Im über das Portal der Indian Ocean Tuna Commission veröffentlichten nationalen Aktionsplan für Haie, Rochen und Chimären 2025–2030 sind Forschung, nachhaltiges Management sowie Aufklärung, Kontrolle und Vollzug als drei Hauptziele festgelegt. Der Plan fordert bereits artspezifische Fang- und Handelsdaten, Bestandsbewertungen, überarbeitete Regeln und einen stärkeren Vollzug.

Welche Maßnahmen und Fristen dahinterstehen, zeigt unsere ausführliche Auswertung des Hai-Aktionsplans 2025–2030.

Das Dokument sieht außerdem vor, Drahtvorfächer auslaufen zu lassen, Kiemennetze auf höchstens 2,5 Kilometer zu begrenzen, verheddernde oder treibende Fischsammler zu verbieten und J-Haken schrittweise durch Kreishaken zu ersetzen. Die Ministeriumsmitteilung erklärt nicht, ob der für Ende 2026 angekündigte NARA-Plan diese Maßnahmen operationalisiert oder ein eigenständiges Regelwerk werden soll.

Rund zwei Drittel der erfassten Knorpelfische gelten als bedroht

Der nationale Aktionsplan nennt für Sri Lankas Gewässer rund 105 Hai-, Rochen- und Chimärenarten. Etwa 66 Prozent davon gelten nach der globalen Roten Liste der IUCN als vom Aussterben bedroht. Überfischung und Beifang werden als zentrale Belastungen beschrieben.

Für 2021 weist der Plan 8.730 Tonnen Haie und Rochen aus – 2,6 Prozent der gesamten Meeresfischproduktion des Landes. Finning ist bereits verboten. Auch Fuchshaie, darunter Pazifische Fuchshaie und Gemeine Fuchshaie, sowie Weißspitzen-Hochseehaie und Walhaie dürfen nicht behalten werden. Die Freilassung trächtiger Haie wird empfohlen.

Sri Lankas Flotte fischt nicht nur in nationalen Gewässern, sondern auch auf hoher See im Indischen Ozean. Deshalb muss ein neues System nationale Regeln mit Vorgaben der IOTC und den Handelskontrollen des Washingtoner Artenschutzübereinkommens CITES verbinden. Gerade bei weit wandernden Arten reicht eine Kontrolle am Exportpunkt allein nicht aus.

Entscheidend wird die überprüfbare Umsetzung

Die angekündigten Bausteine können Datenlücken schließen und den illegalen Handel erschweren. Ihre Wirkung hängt jedoch davon ab, ob jeder Fang artspezifisch erfasst wird, ob die Angaben zwischen Boot, Hafen, Verarbeitung und Export übereinstimmen und ob Kontrolleure Zugang zu einer gemeinsamen Datenbank erhalten.

Der erste konkrete Prüfpunkt ist das Jahresende 2026. Dann soll NARA den Managementplan vorlegen. Erst dessen Veröffentlichung wird zeigen, welche Maßnahmen verbindlich werden, wie die Exportobergrenze berechnet wird und ob das Versprechen einer lückenlosen Rückverfolgung praktisch kontrolliert werden kann.

Fischerboote in Kalpitiya, Sri Lanka. Foto: Kosala Bandara, CC BY 2.0, via Flickr; auf 2:1 zugeschnitten.

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