Chile beschließt strengeren CITES-Schutz für Walhaie, Mantas und Hundshaie

Chile aktualisiert seine CITES-Anhänge: Walhai und Mobuliden wechseln in den strengsten Schutzstatus, während Hundshai und zwei Mustelus-Arten künftig nur mit kontrollierten Exportgenehmigungen international gehandelt werden dürfen.

Sharky18. August 2026
Walhai rhincodon typus

Der Ministerrat von Chile hat einem Dekret zur Aktualisierung der national umgesetzten CITES-Anhänge zugestimmt. Nach Angaben von Chiles Umweltministerium erhalten damit mehrere international gehandelte Hai- und Rochenarten strengere Kontrollen. Besonders weitreichend ist der Wechsel des Walhais und der Mobuliden in Anhang I des Artenschutzübereinkommens.

InduAmbiente berichtete am 17. August 2026 über den Beschluss, dessen bekanntestes Beispiel an Land die Chilenische Honigpalme ist. Für den Meeresschutz sind jedoch vier Gruppen entscheidend: Walhaie, Mobuliden, der Hundshai Galeorhinus galeus und zwei in Chile vorkommende Glatthai-Arten der Gattung Mustelus.

Walhai und Mobuliden wechseln in CITES-Anhang I

Der Walhai (Rhincodon typus) und die gesamte Familie der Mobulidae waren bereits in Anhang II gelistet. Durch die Hochstufung in Anhang I gilt nun der strengste CITES-Handelsstatus. Der internationale kommerzielle Handel mit wild entnommenen Tieren, Körperteilen und daraus hergestellten Produkten ist damit grundsätzlich ausgeschlossen.

Grenzüberschreitende Transfers bleiben nur unter außergewöhnlichen, überwiegend nicht kommerziellen Voraussetzungen möglich. Dafür werden Genehmigungen des Ausfuhr- und Einfuhrstaats benötigt. Wissenschaftliche Behörden müssen außerdem bestätigen, dass die Transaktion das Überleben der Art nicht zusätzlich gefährdet.

Die Sammelbezeichnung Mobulidae umfasst Mantas und Teufelsrochen. Gerade ihre Kiemenreusen werden international gehandelt. Eine familienweite Regelung erleichtert Kontrollen, weil getrocknete oder verarbeitete Teile nicht immer zuverlässig einer einzelnen Art zugeordnet werden können.

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Hundshai und zwei Glatthai-Arten kommen in Anhang II

Für den Hundshai sowie zwei in Chile vorkommende Arten der Gattung Mustelus gilt künftig Anhang II. Das ist kein vollständiges Handelsverbot. Eine Ausfuhr ist aber nur mit einer CITES-Genehmigung des Exportstaats zulässig. Die chilenische Mitteilung nennt die beiden Mustelus-Arten nicht einzeln.

Vor einer Genehmigung muss die zuständige wissenschaftliche Behörde zu dem Ergebnis kommen, dass die Ausfuhr den Fortbestand der Art in freier Wildbahn nicht beeinträchtigt. Zusätzlich muss die Verwaltungsbehörde prüfen, ob die Tiere oder Produkte legal gewonnen wurden. Fang, Herkunft und Handelsweg müssen damit nachvollziehbar dokumentiert werden.

Diese Kontrollen sind bei Hunds- und Glatthaien besonders anspruchsvoll. Fleisch, ausgenommene Körper und getrocknete Flossen verlieren viele Bestimmungsmerkmale. In spanischsprachigen Fischereien werden verschiedene Arten zudem unter Sammelbegriffen wie „cazón“ oder „tollo“ vermarktet. Eine Genehmigungspflicht wirkt nur, wenn Zoll und Fischereibehörden die Produkte bis zur Art oder zur regulierten Gruppe zurückverfolgen können.

CITES regelt Handel, nicht automatisch die Fischerei

Die neuen Anhänge werden häufig verkürzt als Schutzverbot beschrieben. CITES setzt jedoch an internationalen Grenzen an. Das Abkommen entscheidet, unter welchen Bedingungen Tiere, Fleisch, Flossen, Kiemenreusen und andere Produkte ein Land verlassen, eingeführt oder wieder ausgeführt werden dürfen.

Der Beschluss schafft deshalb weder automatisch ein Fangverbot in den Gewässern vor Chile noch ein neues Schutzgebiet im Pazifischen Ozean. Nationale Fischereiregeln bestimmen weiterhin, ob und wie eine Art gefangen werden darf. CITES kann den wirtschaftlichen Anreiz und den Absatzweg aber stark begrenzen, wenn ein Fang für den internationalen Markt bestimmt ist.

Für Anhang-I-Arten ist diese Trennlinie besonders wichtig: Ein strenges internationales Handelsverbot verhindert nicht jede lokale Entnahme. Umgekehrt kann ein nationales Fangverbot deutlich weiter reichen als die CITES-Regeln. Wirksamer Schutz entsteht erst, wenn Handelskontrolle, Fischereirecht, Überwachung und Artbestimmung zusammenspielen.

Die Chilenische Honigpalme steht im Zentrum des Gesamtpakets

Der Ministerratsbeschluss betrifft nicht nur Meerestiere. Chile hatte selbst beantragt, die endemische Chilenische Honigpalme Jubaea chilensis in Anhang I aufzunehmen. Der internationale Handel wird damit weitgehend auf nicht kommerzielle Ausnahmefälle beschränkt. Die Art gilt in Chile als gefährdet und steht unter Druck durch Lebensraumverlust sowie die Nutzung ihrer Samen und anderer Produkte.

Ebenfalls neu in Anhang II ist die Vogelspinne Grammostola rosea. Das Paket zeigt, dass CITES sehr unterschiedliche Handelsketten erfasst: lebende Tiere für den Heimtiermarkt, Pflanzenteile, Lebensmittel sowie Fischerei- und Luxusprodukte. Nach Angaben des Umweltministeriums reguliert das Abkommen weltweit mehr als 41.000 Arten, darunter etwa 350, die in Chile vorkommen.

Entscheidend ist jetzt die Umsetzung

Der formale Eintrag in einen CITES-Anhang ist nur der erste Schritt. Chile muss Genehmigungsverfahren, wissenschaftliche Unbedenklichkeitsprüfungen, Zollkontrollen und die Rückverfolgbarkeit von Fischereiprodukten so organisieren, dass falsch deklarierte oder vermischte Ware erkannt wird.

Die beiden vorliegenden Mitteilungen nennen keine neuen Fangquoten, Kontrollbudgets oder konkreten Fristen für zusätzliche Maßnahmen auf See. Der Schutzgewinn wird sich deshalb daran messen lassen, ob Genehmigungen auf belastbaren Bestandsdaten beruhen, illegale Lieferketten aufgedeckt werden und die strengeren Regeln tatsächlich bis zu Häfen, Märkten und Zollstellen reichen.

Für Walhaie und Mobuliden schließt Anhang I den kommerziellen internationalen Markt weitgehend. Für Hunds- und Glatthaie schafft Anhang II dagegen eine Kontrollpflicht, deren Qualität über die Wirkung entscheidet. Chiles Aktualisierung ist damit ein wichtiger rechtlicher Schritt – aber noch kein Ersatz für konsequentes Fischereimanagement und Schutz im Lebensraum.

Erwähnte Arten

Walhai rhincodon typus

Walhai

Hundshai galeorhinus galeus kopf

Hundshai

Quellen

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