Der Kiewer Zoll hat einen präparierten Makohai-Kopf abgefangen, der von Odessa nach Kanada geschickt werden sollte. Wie die ukrainische Zollbehörde am 29. Oktober 2026 mitteilte, wurden bei der Abfertigung keine erforderlichen Ausfuhrdokumente vorgelegt. Der Fund stammt aus der Kontrolle internationaler Postsendungen.
Experten bestimmen die Gattung, nicht die genaue Mako-Art
Fachleute des Schmalhausen-Instituts für Zoologie der Nationalen Akademie der Wissenschaften der Ukraine untersuchten die sichergestellten Tierpräparate. Den Haikopf ordneten sie der Gattung Isurus zu. Die veröffentlichte Mitteilung nennt keine konkrete Art. Auch wo und wann der Hai gefangen wurde, geht aus ihr nicht hervor: Odessa ist der angegebene Versandort, kein belegter Fangort.
Artenschutzregeln gelten auch für Tierpräparate
Der Fall betrifft den grenzüberschreitenden Handel mit einem Körperteil. Das Washingtoner Artenschutzübereinkommen CITES erfasst neben lebenden Tieren auch geschützte Tierprodukte. Die kanadische Umweltbehörde erläutert, dass je nach Art und Schutzstatus entsprechende Genehmigungen für die Ein- oder Ausfuhr benötigt werden. Ein präpariertes Schaustück ist daher nicht allein deshalb von Artenschutzkontrollen ausgenommen, weil das Tier bereits tot ist.
Nach Angaben des ukrainischen Zolls unterliegt das sichergestellte Exemplar den CITES-Regeln. Die Behörde beschlagnahmte den Kopf wegen des Verstoßes gegen die Zollvorschriften. Eine rechtskräftige Verurteilung oder eine verhängte Strafe meldet sie nicht.
Was über die Herkunft offenbleibt
Die Mitteilung liefert keinen Nachweis dafür, unter welchen Umständen das Tier getötet oder das Präparat erworben wurde. Aus den fehlenden Ausfuhrunterlagen lässt sich deshalb nicht zugleich auf einen bestimmten Fang, eine Fangregion oder eine Wildereimethode schließen. Belegt ist zunächst der gestoppte Versand mit fehlenden Dokumenten.
Foto: Staatlicher Zolldienst der Ukraine · CC BY 4.0. Auf 2:1 zugeschnitten.

