In Panama haben Behörden einen Container mit 109 Säcken Haiflossen gestoppt. Nach einer Meldung der Nachrichtenagentur EFE sollte die Ladung vom Hafen Manzanillo in der Provinz Colón nach Malaysia verschifft werden. In den Frachtunterlagen war sie demnach nicht als Haiflossen, sondern als Fischblasen beziehungsweise fish maw deklariert.
Der Fund ist mehr als ein Zollverstoß. Die beteiligten Fachleute müssen zunächst klären, von welchen Haiarten die Flossen stammen. Erst dann lässt sich beurteilen, welche nationalen Regeln und CITES-Bestimmungen für die einzelnen Teile gelten. Die Artbestimmung war zum Zeitpunkt der Meldung noch nicht abgeschlossen.
Gemeinsamer Einsatz im Hafen von Manzanillo
Der Container wurde an der karibischen Küste, am Karibischen Meer, entdeckt. An dem Einsatz waren laut EFE das Umweltministerium MiAmbiente, die polizeiliche Ermittlungsdirektion DIP, die Staatsanwaltschaft und die Fischereibehörde ARAP beteiligt. Der Fall soll an die Umweltstaatsanwaltschaft übergeben werden.
Noch ist offen, wer die Ware beschafft hat, aus welchen Fanggebieten sie stammt und ob die Flossen legal angelandeten Tieren entnommen wurden. Die falsche Deklaration ist deshalb ein wichtiges Ermittlungsdetail, aber kein Beweis dafür, dass die Haie auf See gefinnt und ihre Körper über Bord geworfen wurden. Finning und Handel mit Flossen sind verwandte, aber nicht identische Probleme.
Taxonomische Analyse entscheidet über CITES
Spezialisten untersuchen die beschlagnahmten Teile taxonomisch. Bei getrockneten und gemischten Flossen ist die Bestimmung ohne geeignete Merkmale oder genetische Verfahren schwierig. Sie ist trotzdem zentral: CITES-Regeln knüpfen an die jeweilige Art an, nicht allein an die allgemeine Bezeichnung Haiflosse.
Falls geschützte Arten nachgewiesen werden, müssen die Ermittler prüfen, ob Herkunft, Ausfuhr und Transport den vorgeschriebenen Genehmigungen und Nachweisen entsprechen. In einer gemischten Sendung können Flossen mehrerer Arten liegen. Eine Zahl der betroffenen Haie lässt sich aus 109 Säcken ohne Gewicht, Artenspektrum und Zusammensetzung seriös nicht ableiten.
Panamas Nullquote seit Januar 2026
Der politische Hintergrund ist ungewöhnlich streng: die Mitteilung des panamaischen Umweltministeriums erklärt, dass seit dem 1. Januar 2026 eine Exportquote von null für Hai- und Rochenarten in den CITES-Anhängen gilt. Die Regel erfasst kommerzielle Ausfuhren von Tieren, Produkten, Teilen und Derivaten; Ausnahmen bestehen nur für genehmigte wissenschaftliche, medizinische, Bildungs-, Strafverfolgungs- oder forensische Zwecke.
MiAmbiente begründet die Nullquote mit dem Vorsorgeprinzip, der biologischen Verletzlichkeit vieler Arten und noch unzureichenden Daten zu Populationen und Rückverfolgbarkeit. Für den Blauhai nennt das Ministerium die Regel ausdrücklich als vorbeugende Maßnahme. Sie ist jedoch kein pauschales Exportverbot für jede weltweit existierende Haiart, sondern bezieht sich auf die von Panama erfassten CITES-Arten.
Warum die Falschdeklaration bedeutsam ist
Kontrollen im Hafen funktionieren nur, wenn Behörden wissen, was sich in einem Container befindet. Wird eine tierische Ware unter einer anderen Produktbezeichnung angemeldet, können Artenschutzprüfungen, Genehmigungen und Herkunftsnachweise umgangen werden. Gerade bei getrockneten Flossen ist die Lieferkette oft lang und führt über mehrere Händler und Staaten.
Malaysia war laut der Meldung das Zielland. Ob die Ware dort weiterverarbeitet, verkauft oder erneut ausgeführt werden sollte, ist bislang nicht bekannt. Auch zum Gesamtgewicht, zum Absender und zu möglichen Empfängern lagen in der veröffentlichten Mitteilung keine belastbaren Angaben vor.
Was jetzt geklärt werden muss
- Arten: Welche Haie lassen sich morphologisch oder genetisch nachweisen?
- Menge: Wie hoch sind Nettogewicht und Zahl der einzelnen Flossen?
- Herkunft: Aus welchen Fischereien, Häfen und Staaten stammt die Ware?
- Dokumente: Wer deklarierte die Sendung als Fischblasen und welche Nachweise wurden vorgelegt?
- Rechtsfolge: Welche Teile fallen unter CITES und Panamas Nullquote?
Für den Haischutz wird der Fall erst mit diesen Antworten vollständig verständlich. Die Beschlagnahme zeigt aber bereits, warum Artbestimmung, digitale Rückverfolgbarkeit und gemeinsame Hafeninspektionen entscheidend sind: Ein Exportverbot schützt nur dann, wenn falsch deklarierte Ware vor dem Verlassen des Hafens erkannt wird.

