Was Sri Lankas Hai-Aktionsplan bis 2030 verändern soll

Sri Lankas Aktionsplan für 2025–2030 verbindet neue Fangdaten, Schutz wichtiger Lebensräume, Änderungen am Fanggerät und strengeren Vollzug für rund 105 Hai-, Rochen- und Chimärenarten.

Sharky23. August 2026
Walhai schwimmt mit Begleitfischen durch blaues Wasser in der Andamanensee
Walhai in der Andamanensee. Foto: Abe Khao Lak, CC BY-SA 4.0, via Wikimedia Commons; als WebP gespeichert.

Der nationalen Aktionsplan für Haie, Rochen und Chimären 2025–2030 ist deutlich breiter angelegt, als sein verkürzter Name „Hai-Aktionsplan“ vermuten lässt. Das 26-seitige Kernpapier betrifft Haie, Rochen und Chimären in den Gewässern von Sri Lanka ebenso wie Fänge sri-lankischer Schiffe auf hoher See im Indischen Ozean. Es ist der dritte nationale Aktionsplan des Landes und soll bis 2030 die Grundlagen für Forschung, Management und Vollzug erneuern.

Die im August 2026 vom Fischereiministerium angekündigte angekündigte Rückverfolgung der Haifänge baut auf diesem Rahmen auf. Der Aktionsplan selbst ist jedoch mehr als die aktuelle Rückverfolgbarkeitsinitiative: Er nennt konkrete Datenlücken, geplante Änderungen am Fanggerät, wichtige Lebensräume und überprüfbare Arbeitsziele.

Rund 105 Arten – etwa zwei Drittel gelten als bedroht

Für Sri Lankas 532.619 Quadratkilometer große ausschließliche Wirtschaftszone nennt der Plan rund 105 Hai-, Rochen- und Chimärenarten. Etwa 66 Prozent von ihnen gelten nach der globalen Roten Liste der IUCN als vom Aussterben bedroht. Überfischung wird als wichtigste Belastung benannt; viele Arten wachsen langsam, werden spät geschlechtsreif und bringen nur wenige Nachkommen hervor.

Die Größenordnung der Fischerei erklärt, warum Schutzmaßnahmen nicht losgelöst von Einkommen und Ernährungssicherheit geplant werden können. Für 2022 nennt das Dokument 49.786 lizenzierte Fischereifahrzeuge und rund 224.610 Fischer. Im Jahr 2021 wurden 8.730 Tonnen Haie und Rochen angelandet – 2,6 Prozent der gesamten Meeresfischproduktion von 331.675 Tonnen.

Meist Beifang, aber wirtschaftlich vollständig genutzt

Haie und Rochen geraten überwiegend als Beifang in Langleinen und Kiemennetze. Daneben bestehen gezielte Fischereien: Tiefseehaie werden mit Handleinen wegen ihres Leberöls gefangen, Rochen unter anderem mit grundnah gesetzten Kiemennetzen. Fleisch wird frisch oder gesalzen und getrocknet verkauft. Exportiert werden außerdem Flossen, Kiemenplatten von Mobuliden, vor allem Rochenhäute, Leberöl sowie Zähne und Kiefer.

Gerade diese Produktvielfalt macht die Datenerfassung schwierig. Der Plan verlangt deshalb nicht nur bessere Anlandestatistiken, sondern bis zum dritten Planjahr auch artspezifische Angaben zu Trockenfisch, Rochenhäuten und Haileberöl. Auch der wirtschaftliche Wert und die Abhängigkeit von Familien entlang der Küste sollen untersucht werden. Rückwürfe hält das Dokument zwar für vermutlich selten, räumt aber ein, dass sie kaum dokumentiert sind.

Was bereits gilt – und was erst eingeführt werden soll

Finning ist in Sri Lanka bereits verboten. Auch Fuchshaie, darunter Pazifische Fuchshaie und Gemeine Fuchshaie, sowie Weißspitzen-Hochseehaie und Walhaie dürfen nach den im Plan zusammengefassten Regeln nicht behalten werden. Die Freilassung trächtiger Haie wird bislang lediglich empfohlen.

Davon zu trennen sind die neuen Vorhaben. Die rechtliche Definition von „Haien“ soll ausdrücklich auf Rochen und Chimären erweitert werden. Jeder behaltene Knorpelfisch soll vollständig angelandet werden; für Mobuliden ist nach einer Übergangsfrist ein Rückhalteverbot vorgesehen. Mehrtages- und bestimmte Eintagesboote sollen Ausrüstung zur lebenden Freilassung gefährdeter Arten mitführen und geschützte Beifänge artspezifisch samt Zustand bei der Freilassung melden. Diese Punkte sind Ziele des Plans und nicht automatisch schon geltendes Recht.

Zehn Prioritätsarten sollen endlich bewertbar werden

Der Forschungsblock ist ungewöhnlich konkret. Zunächst soll eine kurze Risikoprüfung die 20 wichtigsten Arten für Forschung und Management bestimmen. Für die zehn höchsten Prioritäten sollen anschließend Daten zu Alter und Größe bei Geschlechtsreife, Wachstum, Fortpflanzungszyklen und Fruchtbarkeit erhoben werden. Bis zum fünften Planjahr werden für mindestens zehn Arten Bestandsbewertungen mit klaren Managementempfehlungen angestrebt.

  • Anlandungen sollen häufiger und an mehr Orten artspezifisch erfasst werden.
  • Handels- und Fangdaten sollen verglichen werden, um nicht gemeldete Entnahmen oder Lücken zu erkennen.
  • Verluste durch Rückwürfe, Geisternetze und Sterblichkeit nach der Freilassung sollen quantifiziert werden.
  • Kinderstuben, Eiablageplätze, saisonale Fressgebiete und Ansammlungen sollen kartiert werden.
  • Veränderte Fanggeräte und schonendere Handhabung sollen praktisch getestet werden.

Baththalangunduwa ist der dringendste räumliche Schwerpunkt

Unter den ausgewiesenen Important Shark and Ray Areas stuft der Plan Baththalangunduwa am Rand der Puttalam-Lagune als höchste Priorität für dringendes Handeln ein. Pigeon Island erhält die niedrigste Priorität, weil das Gebiet bereits als Meeresschutzgebiet ausgewiesen ist. Für mindestens eine dieser Flächen soll bis zum vierten Planjahr ein Arten- und Lebensraum-Managementplan umgesetzt und überwacht werden.

Warum Baththalangunduwa herausragt, zeigt der Steckbrief der Important Shark and Ray Areas: Bei Erhebungen an 87 sri-lankischen Anlandeplätzen war es der einzige Ort, an dem neugeborene Flügelkopf-Hammerhaie (Eusphyra blochii) dokumentiert wurden. Im Februar 2019 wurden dort elf nur 37,5 bis 43 Zentimeter lange Tiere erfasst. Für den westlichen Indischen Ozean und weite Teile Asiens ist derzeit kein anderes Gebiet bekannt, in dem frühe Lebensstadien dieser bedrohten Art regelmäßig nachgewiesen werden.

Rochen und Chimären sind keine Fußnote

Der Plan verwendet „Knorpelfische“ für die gesamte Gruppe und folgt der FAO-Definition, nach der der Sammelbegriff „sharks“ auch Rochen und Chimären einschließt. Das ist praktisch wichtig: Rochen werden gezielt gefangen und über Fleisch, Häute und Kiemenplatten gehandelt, während über Chimären vergleichsweise wenig bekannt ist. Beide Gruppen sollen künftig in Datensammlung, Meldepflichten, Freilassungsregeln und Artbestimmung ausdrücklich mitgedacht werden.

Bei den Fanggeräten sieht der Aktionsplan eine Übergangsfrist für Drahtvorfächer, eine maximale Kiemennetzlänge von 2,5 Kilometern, ein Verbot verheddernder oder treibender Fischsammler und den schrittweisen Wechsel von J-Haken zu Kreishaken vor. Solche Änderungen können die Beifangsterblichkeit senken, ihre tatsächliche Wirkung soll aber artspezifisch geprüft werden.

Handel und Vollzug sollen nachvollziehbarer werden

Für CITES-gelistete Arten will Sri Lanka nationale Quoten – bei geschützten Arten gegebenenfalls null – melden, Bescheinigungen für Fänge außerhalb nationaler Gewässer einführen und die wissenschaftlichen Unbedenklichkeitsprüfungen aktualisieren. Geplant sind außerdem mehr Kontrollen in Häfen, auf See und an Exportstellen, eine zentrale Datenbank für Verstöße und Wiederholungstäter sowie Schulungen und Bestimmungshilfen in Singhalesisch, Tamil und Englisch.

Bemerkenswert ist, dass der Plan nicht nur Fischer kontrollieren, sondern Kooperation belohnen will: Jährlich sollen sowohl besonders nützliche Forschungsbeiträge als auch Fischer, Bootsführer oder Schiffseigner mit guter Datenteilung und vorbildlicher Freilassungspraxis ausgezeichnet werden. Parallel sind ein wissenschaftlicher Ausschuss und ein Lenkungsgremium mit jährlichen Sitzungen vorgesehen.

Walhai in der Andamanensee. Foto: Abe Khao Lak, CC BY-SA 4.0, via Wikimedia Commons; als WebP gespeichert.

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