Brasilien: Streit um Gerichtsbeschluss zur Kennzeichnung von Haifleisch

Brasiliens Bundesbehörden sollten einen Plan zur eindeutigen Kennzeichnung und Kontrolle von als ‚cação‘ verkauftem Hai- und Rochenfleisch vorlegen. Sea Shepherd wirft ihnen unzureichende Umsetzung vor.

Sharky16. August 2026
Querschnitt durch Haifleisch mit sichtbarem weißem Knorpel
Foto: CostaPPPR, CC BY-SA 3.0, via Wikimedia Commons; cropped to 2:1 and converted to WebP

In Brasilien ist der Streit um als ‚cação‘ verkauftes Hai- und Rochenfleisch in eine neue Phase gegangen. Eine gerichtliche Entscheidung sollte bei Einkäufen des Bundes Schluss mit pauschalen Bezeichnungen ohne Art- und Herkunftsangabe machen. Nach Ablauf der gesetzten Frist wirft Sea Shepherd Brasil den beteiligten Behörden jedoch vor, zentrale Teile der Anordnung nicht umgesetzt zu haben.

Die brasilianische Bundesjustiz hatte am 9. April 2026 über die Entscheidung des 11. Bundesgerichts in Curitiba informiert. Danach darf die Union Hai- und Rochenfleisch nicht mehr unter dem Sammelnamen ‚cação‘ beschaffen, wenn die genaue Art und die Herkunft fehlen. Der Beschluss ging aus einer von Sea Shepherd Brasil angestrengten Zivilklage hervor.

Was das Gericht von den Bundesbehörden verlangte

Die Anordnung beschränkte sich nicht auf einen neuen Eintrag in Ausschreibungsformularen. Union, Ibama, Anvisa, ICMBio und das Landwirtschaftsministerium Mapa sollten innerhalb von 90 Tagen einen gemeinsamen Maßnahmenplan vorlegen. Dieser sollte die Artidentifikation, die Rückverfolgbarkeit der Herkunft sowie eine angemessene Kontrolle auf Schwermetalle und andere chemische Belastungen abdecken.

Nach Angaben der Justiz lagen dem Verfahren rund 800 Bundesbeschaffungen aus den Jahren 2021 bis 2024 mit einem Wert von 4,75 Millionen Real zugrunde. In 69 Prozent der erfassten Vorgänge seien allgemeine oder falsche Bezeichnungen verwendet worden. Für Verstöße nannte die Gerichtsmitteilung eine Geldbuße von 50.000 Real je Nichtbefolgung.

Wichtig ist die Reichweite: Der Beschluss betrifft unmittelbar die Beschaffung durch den Bund. Er schafft nicht automatisch eine allgemeine neue Etikettierungspflicht für jedes Fischgeschäft, jeden Supermarkt oder die Einkäufe von Bundesstaaten und Kommunen. Gerade deshalb ist der verlangte behördenübergreifende Plan so bedeutsam: Aus einer einzelnen Einkaufsregel sollte ein kontrollierbares System werden.

Sea Shepherd erhebt Vorwurf der Nichtbefolgung

Am 1. Juli 2026 berichtete João Lara Mesquita bei Mar Sem Fim, die Frist sei verstrichen, ohne dass Union und zuständige Bundesstellen die gerichtlichen Vorgaben vollständig erfüllt hätten. Die Organisation habe sich deshalb erneut an das Gericht gewandt und die Anwendung der vorgesehenen Zwangsmittel verlangt. Der Vorwurf stammt damit von der klagenden Umweltorganisation; eine abschließende gerichtliche Feststellung des Verstoßes wird in dem Bericht nicht dokumentiert.

Zugleich gibt es einen belegbaren Umsetzungsschritt: Das offizielle Portal für Bundesbeschaffungen teilte bereits am 7. April mit, dass Bundesstellen seit diesem Datum kein Hai- oder Rochenfleisch ohne genaue Art- und Herkunftsangabe mehr kaufen dürfen. Die Mitteilung wurde am 3. Juli aktualisiert. Aus dieser kurzen Einkaufsanweisung geht allerdings nicht hervor, ob der umfassende Plan aller fünf Stellen mit Rückverfolgbarkeit, Kontrollen und Zuständigkeiten fristgerecht vorgelegt wurde.

Damit ist die Lage differenzierter als die Schlagzeile ‚Regierung missachtet Urteil‘ vermuten lässt: Eine zentrale Beschaffungsregel wurde veröffentlicht, während Sea Shepherd die Vollständigkeit und fristgerechte Umsetzung der weitergehenden Gerichtsauflagen bestreitet. Entscheidend sind nun die Akten des Verfahrens und die Reaktion des Gerichts auf den Antrag der Organisation.

Warum der Sammelname ‚cação‘ das Kernproblem ist

Im brasilianischen Handel kann ‚cação‘ Fleisch verschiedener Hai- und Rochenarten bezeichnen. Nach dem Filetieren fehlen meist die äußeren Merkmale, mit denen sich eine Art erkennen ließe. Ohne wissenschaftlichen Namen, Herkunft und nachvollziehbare Lieferkette können Beschaffungsstellen deshalb kaum prüfen, ob das Produkt von einer bedrohten oder geschützten Art stammt.

Das Ausmaß öffentlicher Einkäufe hatten wir bereits 2025 in „Haifleisch auf dem Speiseplan“ beschrieben. Der spätere Beitrag „Cação ist Hai“ ordnet die Ausschreibungen in Brasiliens größeren Haifleischmarkt ein: Der neutrale klingende Sammelname trennt das Produkt sprachlich vom Tier und macht Nachfrage, Artenschutzrisiken und internationale Lieferketten für viele Verbraucherinnen und Verbraucher unsichtbar.

Kennzeichnung ist auch eine Frage der Gesundheit

Die geforderte Art- und Herkunftsangabe dient nicht allein dem Naturschutz. Haie und andere große Meeresräuber können Quecksilber und weitere Schadstoffe über die Nahrungskette anreichern. Das ist besonders relevant, wenn das Fleisch in Schulen, Kliniken, Gefängnissen oder anderen Einrichtungen an Menschen ausgegeben wird, die das Produkt nicht selbst ausgewählt haben.

Wie konkret dieses Risiko sein kann, zeigt unsere Zusammenfassung der aktuellen Quecksilberstudie. In der untersuchten Stichprobe importierten ‚cação‘-Fleisches lagen 95 Prozent der Proben über dem in der Studie herangezogenen internationalen Grenzwert und 77 Prozent über dem brasilianischen Grenzwert. Eine eindeutige Kennzeichnung ersetzt Schadstofftests also nicht, macht gezielte Kontrollen und Rückrufe aber erst praktikabel.

Woran sich die Umsetzung messen lassen muss

Ob die Gerichtsentscheidung wirkt, lässt sich an konkreten Punkten prüfen: Enthalten neue Ausschreibungen wissenschaftliche Artnamen und belastbare Herkunftsangaben? Können Lieferwege bis zu Fang oder Import zurückverfolgt werden? Gibt es ein abgestimmtes Kontrollprogramm für Schwermetalle, und werden Verstöße tatsächlich sanktioniert? Erst diese Nachweise zeigen, ob aus der formalen Einkaufsregel wirksamer Verbraucher- und Haischutz entsteht.

Der Fall macht zugleich eine strukturelle Schwäche sichtbar. Behördenvertreter hatten im Verfahren bestätigt, dass Brasilien seit rund drei Jahrzehnten kein durchgängiges nationales Programm für Fischereistatistik besitzt. Ohne verlässliche Daten, eindeutige Namen und Kontrollen bleibt selbst ein guter Gerichtsbeschluss schwer vollziehbar. Die nächste wichtige Nachricht ist deshalb nicht eine weitere Ankündigung, sondern ein überprüfbarer Umsetzungsplan.

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